Ratgeber für Sicherheitskräfte
Drohne gesichtet – was tun?
Ob über dem Firmengelände, einer Veranstaltung oder kritischer Infrastruktur: Wer eine Drohnensichtung richtig meldet und dokumentiert, schützt Menschen und Betrieb. So gehen Sicherheitsdienste, Veranstalter und Betreiber Schritt für Schritt vor.
Die vier Schritte bei einer Drohnensichtung
1. Ruhig beobachten
Behalten Sie die Drohne im Blick, ohne selbst einzugreifen. Achten Sie auf Flugrichtung, Höhe, Farbe, Größe, Geräusch und Verhalten (schwebt, kreist, fliegt gezielt an).
2. Richtig melden
Informieren Sie Ihre Einsatz- oder Schichtleitung nach dem internen Meldeweg. Bei akuter Gefahr wählen Sie den Notruf 110. Ansonsten sind die Polizei bzw. die zuständige Landesluftfahrtbehörde Ansprechpartner.
3. Sauber dokumentieren
Notieren Sie Uhrzeit, Ort, Dauer, Beschreibung und – falls erkennbar – den Standort der steuernden Person. Fotos oder Videos nur, wenn das gefahrlos und rechtlich zulässig möglich ist.
4. Organisatorisch schützen
Folgen Sie den Vorgaben Ihres Betriebs: Personen informieren, Bereiche ggf. räumen, Behörden unterstützen. Aktive Abwehrmaßnahmen sind in Deutschland befugten Behörden vorbehalten.
Drohnensichtung melden: Wer ist zuständig?
Das Luftfahrt-Bundesamt verweist bei verdächtigen Drohnenflügen auf die Landesluftfahrtbehörden und die Polizei; in dringenden Fällen auf den Notruf 110. In Unternehmen und bei Veranstaltungen sollte vorab festgelegt sein, wer intern alarmiert wird und wer den Kontakt zu Behörden hält.
Was Sie nicht tun sollten
- Die Drohne nicht bewerfen, blenden, stören oder einfangen.
- Die steuernde Person nicht eigenmächtig festhalten oder konfrontieren.
- Keine Funkstörer einsetzen – das ist verboten.
- Keine Spekulationen in sozialen Medien veröffentlichen.
Checkliste: Diese Angaben gehören in die Meldung
- Datum, Uhrzeit und Dauer der Sichtung
- Genauer Ort und Position der beobachtenden Person
- Beschreibung: Größe, Farbe, Anzahl der Rotoren, Lichter, Geräusch
- Flugverhalten, Höhe und Richtung
- Hinweise auf die steuernde Person oder ein Fahrzeug
- Wer wurde wann informiert?
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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.